Ihr Immobilienmakler in Herdecke
Neue Erbschaftssteuerregelung

Neue Erbschaftssteuerregelung

Nach einer Gesetzesänderung, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, muss der genaue Verkehrswert der Immobilie im Fall einer Erbschaft oder Schenkung neu bemessen werden.

Unser Schenkungssteuerrecht sieht Freibeträge vor, die liegen bei Kindern aktuell bei 400.000 EURO. Die Freibeträge gibt es alle zehn Jahre neu. Bei Ehepaaren gilt der Freibetrag pro Person. Ein Ehepaar kann also alle zehn Jahre insgesamt 800.000 EURO steuerfrei an die Kinder verschenken. Über den sogenannten Nießbrauch kann den Eltern zugesichert werden, bis an ihr Lebensende in der Immobilie wohnen bleiben zu dürfen.

Nähere Informationen dazu und zum Verkehrswert Ihrer Immobilie gern in einem persönlichen Gespräch.

Neue Grundsteuer-Erklärung für Eigentümer

Neue Grundsteuer-Erklärung für Eigentümer

Sind Sie Haus- oder Grundstückseigentümer:in oder besitzen Sie ein oder mehrere Eigentumswohnungen? Dann gilt auch für Sie: Millionen von Haus- und Grundstückseigentümern müssen im Zuge der Grundsteuerreform in diesem Sommer eine Art zweite Steuererklärung bei den Finanzämtern einreichen. Die Frist endet am 31. Oktober.

Weitere Unterlagen erforderlich

„Für die Steuererklärung benötigen Eigentümer Daten, die sie meist nicht unmittelbar parat haben“, so Stimmen aus der Branche. Wer etwa ein Haus oder ein Grundstück geerbt habe, könnte Probleme bekommen, sollten noch Unterlagen fehlen. Daher fordert Interesenvereinigungen eine Verlängerung der Frist um drei Monate bis Ende Januar 2023.

Um Ihnen die Beschaffung fehlender Daten und die Abgabe entsprechender Erklärungen zu erleichtern und fehlende Unterlagen zu beschaffen, biete ich Ihnen meine Unterstützung an.

Angaben ergänzen

Im Zuge der Grundsteuerreform müssen Immobilieneigentümer in diesem Sommer eine „zweite“ Steuererklärung, mit weiteren Angaben zu Immobilien abgeben. Die Finanzämter verlangen Angaben zum Grundstück und zum Gebäude. Je nach Bundesland sind mehr oder weniger Informationen gefragt, weil unterschiedliche Berechnungsmodelle angewendet werden.

Zum 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer schließlich in Kraft treten. Beschlossen wurde die Reform vor mehr als zwei Jahren, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung gefordert hatte. Bisher berechnen die Finanzbehörden den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten. Fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland werden neu bewertet.

Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin

Gerne unterstütze ich Sie bei der Beschaffung fehlender Angaben und Erstellung der benötigten Formulare.
Kontaktieren Sie mich dazu einfach per Telefon oder E-Mail und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin.

Ich freue mich auf Sie!

Neue Erbschaftssteuerregelung

Altersgerechtes Wohnen

Bei vielen Menschen wird der Wunsch nach einem sicheren und barrierefreien Zuhause mit voranschreitendem Alter immer größer. Altersgerechtes Wohnen ist ein wichtiges Thema, vor allem in Hinblick auf den demografischen Wandel. Insofern ist es nur logisch, dass sich auch der Immobilienmarkt darauf einstellt und stets darum bemüht ist, Neubauten und Sanierungen barrierefrei und altersgerecht zu gestalten.

Das Leben im Alter ist vielseitig gestaltbar

Sowohl die Formen als auch die Vorstellungen altersgerechten Wohnens variieren stark. Wie und wo Senioren leben, hängt ganz von ihren individuellen Erfordernissen und finanziellen Möglichkeiten ab. Wichtig ist dabei vor allem, dass die Unterkunft ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben bietet.

Für Senioren, die rund um die Uhr professionell betreut werden müssen, könnte ein Seniorenheim die beste Wahl sein. Doch auch außerhalb des Seniorenheims gibt es Institutionen und Wohnräume für altersgerechtes Wohnen. Ein Beispiel dafür sind Wohngemeinschaften für Senioren, in denen nicht nur ein barrierefreies und sicheres, sondern auch ein gemeinschaftliches Wohnen möglich ist. Hier profitieren die Bewohner:innen von sozialen Kontakten und der gegenseitigen Unterstützung innerhalb der Wohngemeinschaft.

Interessanterweise sprechen sich viele Senioren jedoch gegen ein Seniorenheim oder eine Wohngemeinschaft aus, da sie diesen Begriff mit dem Verlassen Ihrer vertrauten Umgebung in Verbindung setzen. Gerade im Alter sehnen sich viele Menschen nämlich nach Familie, Freunden und Nachbarn, die schon zuvor eine wichtige Stütze in ihrem Leben darstellten. Sie fürchten sich vor dem Verlust der Liebsten durch die Vereinsamung in einem Pflegeheim. Für diese Menschen käme beispielsweise ein altersgerechter Umbau des Eigentums in Frage. Sobald das Eigenheim barrierefrei gestaltet ist, kann altersgerechtes Wohnen also auch in den eigenen vier Wänden stattfinden.

Treffen Sie die richtige Wahl

Um für sich oder Angehörige die ideale Lösung zu finden, sollten vorab einige Fragen geklärt und Möglichkeiten geprüft werden. Da die Wahl der Unterbringung im Alter sowohl organisatorisch als auch psychisch eine Herausforderung darstellen kann, wäre es für alle Beteiligten von Vorteil, sich möglichst früh mit diesen Fragen auseinanderzusetzen. Zunächst sollte geklärt werden, was die oder der Betreffende von altersgerechtem Wohnen erwartet und welche Wünsche damit verbunden sind. Danach kann geklärt werden, wie und wo diese Vorstellungen erfüllt werden könnten und ob ein Umzug überhaupt nötig ist. Neben der Möglichkeit des altersgerechten Umbaus gibt es nämlich auch verschiedene Unterstützungsleistungen zur Pflege, die dabei helfen, das Leben im Eigenheim so lange wie möglich komfortabel und sicher zu gestalten.

Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin

Gerne stehe ich Ihnen in diesem Prozess beratend zur Seite, damit Sie oder Ihre Angehörigen einen Ort finden, an dem Sie sich wohlfühlen. Kontaktieren Sie mich dazu einfach per Telefon oder E-Mail und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin.

Ich freue mich auf Sie!

Was ist der Verkehrswert und was sagt er aus?

Was ist der Verkehrswert und was sagt er aus?

Der Verkehrswert ist der Wert, den ein Grundstück unter Berücksichtigung aller Umstände hat. Um eine Immobilie zu einem angemessenen Preis verkaufen zu können, sollten Eigentümer:innen den aktuellen Verkehrswert kennen.

Was sagt der Verkehrswert aus?

Der Verkehrswert wird durch den Wert bestimmt, der zu einem bestimmten Zeitpunkt, unter normalen Umständen ermittelt wurde. Dies geschieht nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse.

Ist der Verkehrswert der Verkaufswert?

Der wesentliche Unterschied zwischen einem Verkaufswert und einem Verkehrswert ist, dass ein Verkaufswert bei einem Verkauf tatsächlich gezahlt wird, der Verkehrswert hingegen ist erst nur eine Rechengröße. Ein Verkehrswert ist damit immer das Ergebnis einer fachgerechten Schätzung und stellt einfach formuliert den wahrscheinlichsten Kaufpreis dar.

Wie wird ein Verkehrswert ermittelt?

Um den Verkehrswert von Immobilien zu ermitteln, können drei Bewertungsverfahren genutzt werden: das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Vergleichswertverfahren. Welches zur Anwendung kommt, hängt von der Art der Immobilie und den verfügbaren Daten ab.

Das Sachwertverfahren:

Das Sachwertverfahren wird am häufigsten zur Wertermittlung angewendet. Jedoch gehört es auch zu den kompliziertesten Verfahren. Diese Verfahrensverwendung wird meist bei eigengenutzten Einfamilien- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen verwendet.

Bei der Sachwertermittlung der Immobilie wird der Objektwert getrennt vom Grundstückswert ermittelt. Umstände, wie Schäden oder Sanierungsbedürftigkeit fließen bei der Wertermittlung mit ein und mindern diesen dementsprechend. Der Grundstückswert wird anhand der Bodenrichtwerttabelle der jeweiligen Region ermittelt und gibt somit den Gesamtsachwert der Immobilie wieder.

Das Ertragsverfahren:

Das Ertragswertverfahren hingegen wird nur bei vermieteten oder gewerblich genutzten Immobilien verwendet. Der Ermittlungswert resultiert aus dem fortwährenden erzielbaren jährlichen Reinertrag, der sich wiederum aus den Gesamtmieteinnahmen eines Jahres abzüglich der Bewirtschaftungskosten (Betriebs- und Verwaltungskosten) errechnet.

Der endgültige Gebäudeertragswert ergibt sich, indem der Reinertrag mit der Restnutzungsdauer der Immobilie multipliziert wird.

Vergleichswertverfahren:

Das Vergleichswertverfahren gilt als besonders wirklichkeitsnah. Als Grundlage werden gleichsetzende Grundstücke mit ähnlichem Zustand und gleicher Lage eingesetzt und genormt. Eine Voraussetzung für die Anwendung dieses Verfahrens ist, dass es eine ausreichende Anzahl von Vergleichsobjekten geben muss.

Bei Immobilienmarkler:innen ist das Vergleichswertverfahren äußerst beliebt, um den jeweiligen Verkaufspreis zu ermitteln, da es den am Markt erzielbaren Preis äußerst genau wiedergibt.

Wenn sie noch weitere Fragen zum Verkehrswert haben, kontaktieren Sie mich gerne per Telefon oder E-Mail!

Ich freue mich auf Sie!

Hilfe, ich habe eine Immobilie geerbt

Hilfe, ich habe eine Immobilie geerbt

Wenn Sie eine Immobilie erben, müssen Sie sich mit wichtigen Fragen und Entscheidungen auseinandersetzen, bevor Sie entschieden, ob Sie diese annehmen oder ablehnen möchten. Sie müssen vorab alle Fakten prüfen, Vor- und Nachteile abwiegen und wichtige Fristen einhalten. Da ein Erbe mit vielen Emotionen verbunden ist, kann es schwierig sein, die Situation rational zu betrachten.

Was müssen Sie tun, wenn Sie eine Immobilie geerbt haben?

Haben Sie eine Immobilie geerbt, sollten Sie vor Annahme der Erbschaft erst einmal prüfen, ob diese werthaltig oder überschuldet ist. Hierbei sollten Sie zudem beachten, mit welchen Pflichten und Verbindlichkeiten das Erbe einhergeht. Da Sie als Erbe Recht auf die Einsicht des Grundbuchs haben, können Sie dieses einfordern. Ein Grundbuchauszug gibt Ihnen eine hilfreiche Auskunft über bestehende Belastungen, Hypotheken und anderen Dienstbarkeiten, die auf der geerbten Immobilie hinterlegt sind.

Wenn Sie eine Immobilie erben, ist es ebenfalls wichtig, dass Sie sich mit der Erbschaftssteuer beschäftigen und alle Möglichkeiten, diese auf legalem Weg zu umgehen, abwägen.

Die wichtigste Entscheidung ist jedoch, ob Sie das Erbe annehmen wollen oder es ausschlagen. Nehmen Sie die Immobile als Erbe an, müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die Immobilie selbst nutzen, vermieten oder verkaufen möchten. Beachten Sie bei dem Prozess, dass es nur eine 6-wöchige Ausschlagungsfrist für ein Erbe gibt.

Falls Sie das Erbe doch abschlagen wollen, holen Sie sich einen Notar zur Hilfe, um den Vorgang zu dokumentieren und schriftlich festzuhalten. Wird das Erbe jedoch angenommen, sollten Sie einen Erbschein beantragen. Durch die Beantragung nehmen Sie das Erbe automatisch an.

Vor- und Nachteile einer Erbschaft

Das Erben einer Immobilie ist mit Vor- und Nachteilen verbunden. Ein Grund, weshalb viele das Erbe annehmen, ist, dass mit der Immobilie wahrscheinlich viele positive Erinnerungen und Emotionen verbunden sind. Zudem ist ein oftmals entscheidender Vorteil der Eigennutzen des Objekts, ebenso wie die Wertanlage durch die Vermietung der Immobilie. Nachteile können folgen, wenn es Auseinandersetzungen mit den Miterben gibt und es zu einer Teilungsversteigerung kommt. Ebenso kann ein verschuldetes Erbe, welches vorher nicht sorgfältig geprüft wurde, zu einem schwerwiegenden Nachteil werden. Zudem ist ein Erbe immer mit finanziellen Einbußen verbunden, da laufende Kosten, wie beispielsweise die Grundsteuer, Versicherungen und Darlehensraten auf Sie zukommen. Weitere Kosten fallen bei der Beantragung des Erbscheines, der Änderung im Grundbuch und bei der Auszahlung der Pflichtberechtigten an.

Das Fazit ist, wenn Sie eine Immobilie erben, sollten Sie sorgfältig prüfen, ob und inwiefern die Immobilie für Sie rentabel ist.

Gerne berate ich Sie rund um das Thema Erbschaft und Immobilien und helfe Ihnen, die für Sie richtige Entscheidung zu treffen. Ich begleite Sie durch den Erbschaftsprozess und stehe Ihnen bei all Ihren Fragen zur Verfügung und mit Rat und Tat zur Seite.