Nach einer Gesetzesänderung, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, muss der genaue Verkehrswert der Immobilie im Fall einer Erbschaft oder Schenkung neu bemessen werden.
Unser Schenkungssteuerrecht sieht Freibeträge vor, die liegen bei Kindern aktuell bei 400.000 EURO. Die Freibeträge gibt es alle zehn Jahre neu. Bei Ehepaaren gilt der Freibetrag pro Person. Ein Ehepaar kann also alle zehn Jahre insgesamt 800.000 EURO steuerfrei an die Kinder verschenken. Über den sogenannten Nießbrauch kann den Eltern zugesichert werden, bis an ihr Lebensende in der Immobilie wohnen bleiben zu dürfen.
Nähere Informationen dazu und zum Verkehrswert Ihrer Immobilie gern in einem persönlichen Gespräch.