Sind Sie Haus- oder Grundstückseigentümer:in oder besitzen Sie ein oder mehrere Eigentumswohnungen? Dann gilt auch für Sie: Millionen von Haus- und Grundstückseigentümern müssen im Zuge der Grundsteuerreform in diesem Sommer eine Art zweite Steuererklärung bei den Finanzämtern einreichen. Die Frist endet am 31. Oktober.
Weitere Unterlagen erforderlich
„Für die Steuererklärung benötigen Eigentümer Daten, die sie meist nicht unmittelbar parat haben“, so Stimmen aus der Branche. Wer etwa ein Haus oder ein Grundstück geerbt habe, könnte Probleme bekommen, sollten noch Unterlagen fehlen. Daher fordert Interesenvereinigungen eine Verlängerung der Frist um drei Monate bis Ende Januar 2023.
Um Ihnen die Beschaffung fehlender Daten und die Abgabe entsprechender Erklärungen zu erleichtern und fehlende Unterlagen zu beschaffen, biete ich Ihnen meine Unterstützung an.
Angaben ergänzen
Im Zuge der Grundsteuerreform müssen Immobilieneigentümer in diesem Sommer eine „zweite“ Steuererklärung, mit weiteren Angaben zu Immobilien abgeben. Die Finanzämter verlangen Angaben zum Grundstück und zum Gebäude. Je nach Bundesland sind mehr oder weniger Informationen gefragt, weil unterschiedliche Berechnungsmodelle angewendet werden.
Zum 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer schließlich in Kraft treten. Beschlossen wurde die Reform vor mehr als zwei Jahren, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung gefordert hatte. Bisher berechnen die Finanzbehörden den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten. Fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland werden neu bewertet.
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Gerne unterstütze ich Sie bei der Beschaffung fehlender Angaben und Erstellung der benötigten Formulare.
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Ich freue mich auf Sie!