Ein Tag vor Heiligabend – Geschenke aus Berlin. Mit der Änderung der Maklerprovision zum 23.12.2020 ändert sich so einiges und bietet neue Marktchancen für Verkäufer und Käufer.
Was ändert sich:
Käufer und Verkäufer von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern (auch mit Einlieger) teilen sich im ersten Schritt die Maklercourtage von aktuell (NRW) 6 Prozent zzgl. Mehrwertsteuer. Und dies zu gleichen Teilen – also 3 plus 3 Prozent – jeweils zzgl. Mehrwertsteuer. Dies soll die Kaufnebenkosten gerade jüngerer Käufer senken, da in den einzelnen Bundesländern teilweise bis zu 7 Prozent Provision zzgl. Mehrwertsteuer verlangt wurden.
Für Verkäufer und Käufer von Zweifamilien- und Mehrfamilienhäusern, Grundstücken und Gewerbeimmobilien ändert sich nichts.
Zukünftig wird also die Leistung des Maklers wieder im Vordergrund stehen und die qualifizierten Makler wieder stärker gefragt sein.
Insgesamt aber auch eine gerechtere und übersichtliche Provisionsstruktur für alle Bundesbürger – egal aus oder in welchem Bundesland.
Eine Chance aber auch für Käufer und Verkäufer Kauf- und Verkaufswunsch besser an den Mann bringen zu können. Dies z. B. dadurch, dass dieser / diese sich auch einseitig vom Makler vertreten lassen können und dafür den vollen Provisionsanteil allein übernehmen.
Nähere Erläuterungen dazu gern in einem persönlichen Gespräch mit mir.
Nutzen Sie Ihre Chance und suchen Sie sich Ihren Vertrauensmakler in Ihrer Nähe.